Mindestalter bei bezahlten Umfragen
In Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten allgemeine Gesetze um Minderjährige vor für sie unvorteilhaften Rechtsgeschäften zu schützen. Dadurch wird das Mindestalter für Rechtsgeschäfte beschränkt. Zwischen 7 und 14 Jahren sind Kinder und Jugendliche bereits beschränkt Geschäftsfähig. Mündige Minderjährige von 14 bis 18 Jahren können mit einigen Ausnahmen auch noch umfangreichere Rechtsgeschäfte abschließen.
Welches Mindestalter gilt bei bezahlten Umfragen?Es gibt etwa eine Hand voll Panels, bei denen man als Minderjähriger unter 18 Jahren an bezahlten Umfragen teilnehmen darf. Das absolute Mindestalter beträgt dabei 13 Jahre. Es gibt auch Panels, die eine Teilnahme erst ab 14 Jahren erlauben und zwei Panels, dass die Teilnahme erst ab 16 Jahren gestattet. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit, steht einem dann nahezu jedes Onlinepanel für bezahlte Umfragen bereit.
Anbieter von Bezahlten Umfragen mit niedrigem Mindestalter
Anbieter | Mindestalter | Testbericht |
Swagbucks.com | 13 Jahre | Testbericht lesen |
Casa Doe | 14 Jahre * | Testbericht lesen |
Yougov | 16 Jahre | Testbericht lesen |
Toluna | 16 Jahre | Testbericht lesen |
LifePoints | 16 Jahre | Testbericht lesen |
Im Vergleich mit der großen Anzahl an Panels für Volljährige sind es nur wenige Panels, die eine Teilnahme von unter 18-jährigen gestatten. Dennoch gibt es wie oben beschrieben einige Plattformen, die ein niedriges Mindestalter voraussetzen und somit auch Minderjährige als Teilnehmer akzeptieren. Teilweise jedoch mit bestimmten Einschränkungen für minderjährige Personen. Siehe dazu auch die nachfolgenden rechtlichen Beschränkungen der jeweiligen Länder.
Gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf das Mindestalter für Rechtsgeschäfte
In Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen in Bezug auf das Mindestalter für Rechtsgeschäfte. Die länderspezifischen Gesetze haben bestimmte Voraussetzungen für die Fähigkeit Verträge einzugehen bzw. um eine beschränkte Geschäftsfähigkeit als Minderjähriger zu erlangen. Einige verlangen das Vorliegen einer schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigen. Bei den meisten Anbietern scheint dies aber nicht geprüft zu werden.Deutschland:
In Deutschland gibt es keine spezifischen gesetzlichen Bestimmungen, die ein Mindestalter für die Teilnahme an bezahlten Umfragen festlegen. Allerdings müssen Minderjährige für Verträge und Vereinbarungen grundsätzlich die Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten haben. Werden Rechtsgeschäfte von Minderjährigen ohne vorherige Zustimmung der Eltern abgeschlossen, dann ist der Vertrag schwebend unwirksam, d. h., er ist entweder unwirksam bei Ablehnung durch die Eltern oder er wird wirksam bei nachträglicher Genehmigung durch die Eltern. Auch wenn es in der Regel keine Probleme gibt, so wird generell empfohlen, dass Minderjährige die Zustimmung ihrer Eltern vorab einholen, bevor sie sich bei Umfrageplattformen anmelden.
Österreich:
In Österreich liegt das gesetzliche Mindestalter für die Teilnahme an bezahlten Umfragen bei 14 Jahren. Minderjährige unter 14 Jahren benötigen die Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten, um an Umfragen teilnehmen zu können. Umfrageplattformen in Österreich sollten dieses Mindestalter berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass nur Personen über 14 Jahren an Umfragen teilnehmen.
Schweiz:
In der Schweiz gibt es keine spezifischen gesetzlichen Bestimmungen, die das Mindestalter für bezahlte Umfragen festlegen. Allerdings ist das Obligationenrecht in der Schweiz anwendbar, und dieses besagt, dass Minderjährige unter 18 Jahren für Verträge die Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten benötigen. Es wird daher empfohlen, dass Minderjährige die Zustimmung ihrer Eltern einholen, bevor sie sich bei Umfrageplattformen anmelden. Zudem können Umfrageplattformen auch eigene Altersbeschränkungen festlegen und Minderjährige unter 18 Jahren möglicherweise nicht als Teilnehmer akzeptieren.